Behandlungin Stufen
Erst die Ursache suchen, dann behandeln. Ein Schmerz, dessen Ursache man nicht kennt, wird sonst nur gedämpft.
Schmerztherapie
Überblick über die Wege, mit denen anhaltende Schmerzen behandelt werden: von der medikamentösen Behandlung über die gezielte Injektion bis zur bildgesteuerten Therapie im offenen MRT.
Schmerztherapie im Einzelnen
- Dauer
- je nach Verfahren
- Strahlung
- je nach Verfahren
- Wer zahlt
- meist Kassenleistung
- Kosten im Einzelnen
- Die medikamentöse Behandlung und viele Injektionen sind Regelleistung. Einzelne Verfahren sind es nicht. Wir sagen Ihnen vorher, was gilt
- Vorbereitung
- Blutverdünnende Medikamente müssen vor jeder Injektion besprochen werden
Wofür wir das einsetzen
Am Anfang steht nicht die Behandlung, sondern die Frage, woher der Schmerz kommt. Erst wenn Befund und Beschwerden zusammenpassen, wird entschieden, womit behandelt wird.
Die medikamentöse Behandlung arbeitet mit entzündungshemmenden und schmerzlindernden Wirkstoffen. Sie ist der einfachste Weg und oft der erste, aber sie wirkt im ganzen Körper und hat deshalb Grenzen.
Die Infiltration setzt das Medikament dort ein, wo es wirken soll: in ein Gelenk, in eine verhärtete Muskelstelle oder an eine gereizte Nervenwurzel. Die Menge bleibt klein, die Wirkung ist örtlich.
Bleibt der Schmerz trotzdem, folgt die bildgesteuerte Behandlung im offenen MRT, bei der die Nadel unter Sicht geführt wird.
- Rückenschmerzen mit und ohne Ausstrahlung
- Gelenkschmerzen bei Verschleiß
- Schmerzhafte Muskelverhärtungen
- Reizung einer Nervenwurzel
- Schmerzen, die länger als drei Monate bestehen
Wie es abläuft
Zuerst Untersuchung und, wo nötig, Bildgebung. Ohne eine Zuordnung von Befund und Beschwerde wird nicht injiziert.
Dann die Wahl des Verfahrens. Sie richtet sich nach der Ursache, nicht nach der Stärke des Schmerzes.
Nach jedem Schritt wird besprochen, ob und wie sich etwas geändert hat. Was nicht wirkt, wird nicht wiederholt.
Häufige Fragen
Bekomme ich gleich eine Spritze?
Nur wenn Befund und Beschwerden zusammenpassen. Vorher wird untersucht, und häufig genügen andere Wege.
Ab wann gilt ein Schmerz als chronisch?
Üblicherweise ab drei bis sechs Monaten. Dann ändert sich auch die Herangehensweise.
Zahlt die Krankenkasse?
Die medikamentöse Behandlung und viele Injektionen sind Regelleistung. Einzelne Verfahren sind es nicht. Was in Ihrem Fall gilt, sagen wir vorher.
Wann das nicht das Richtige ist
Kein Verfahren passt zu jedem. Was hier steht, ist der Teil, den andere weglassen.
Nicht jeder Schmerz lässt sich beseitigen. Bei manchen chronischen Verläufen geht es darum, ihn erträglich zu machen und Beweglichkeit zu erhalten. Das sagen wir, statt Schmerzfreiheit zu versprechen.
Schmerzmittel über längere Zeit sind keine Lösung. Bei einigen Wirkstoffgruppen entstehen bei Dauergebrauch eigene Probleme, bis hin zu Kopfschmerz durch Schmerzmittel.
Bei einer zunehmenden Lähmung, bei Taubheit im Reithosenbereich oder bei einer Störung von Blase und Darm ist sofortige Abklärung nötig, und zwar in einer Notaufnahme.
Wenn ein Schmerz über Monate besteht und mehrere Körperregionen betrifft, reicht die orthopädische Behandlung allein nicht. Dann gehört ein Konzept aus mehreren Bausteinen dazu.