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Orthopädisches Zentrum Darmstadt

Zwei Verträgemit Krankenkassen

Wenn Sie bei einer dieser Kassen versichert sind, trägt sie die Leistungen vollständig.

Was Ihre Kasse zusätzlich übernimmt

Selektivverträge sind Vereinbarungen zwischen einer Krankenkasse und einer Praxis. Sie ermöglichen Behandlungen, die über den Standardumfang der gesetzlichen Versicherung hinausgehen, ohne dass Sie dafür zahlen.

Die Selektivverträge im Einzelnen

AOK

PrioMed

Konservative Behandlung von Hüft- und Kniegelenkarthrose

Der Vertrag deckt die konservative Behandlung der Koxarthrose und der Gonarthrose ab, also von Verschleiß an Hüfte und Knie. Ziel ist es, Schmerzen zu lindern und die Beweglichkeit zu erhalten, ohne zu operieren. Die Leistungen trägt die AOK vollständig.

  • Konservative Behandlung der Hüftgelenkarthrose
  • Konservative Behandlung der Kniegelenkarthrose

Techniker Krankenkasse

Bildgesteuerte Schmerztherapie

Injektionen unter Bildkontrolle an der Wirbelsäule

Der Vertrag deckt die bildgesteuerte Schmerztherapie ab. Die Nadel wird dabei unter Bildkontrolle geführt, damit das Medikament genau dort ankommt, wo der Schmerz entsteht. Eingesetzt wird je nach Fragestellung Magnetresonanztomographie, digitale Volumentomographie oder Computertomographie.

  • Halswirbelsäule
  • Lendenwirbelsäule
  • Kreuz-Darmbein-Gelenke

Sagen Sie schon bei der Terminvereinbarung, bei welcher Kasse Sie versichert sind. Dann können wir vor Ihrem Termin prüfen, ob eine dieser Leistungen für Sie in Frage kommt. Bringen Sie die Versichertenkarte mit.

Häufige Fragen

Nehmen Sie gesetzlich Versicherte an?

Ja. Unabhängig von den Selektivverträgen behandeln wir Kassenpatientinnen und Kassenpatienten. Die Verträge kommen zusätzlich dazu, wenn Sie bei der AOK oder der Techniker Krankenkasse versichert sind.

Was kostet mich das?

Nichts. Die im Rahmen der Selektivverträge erbrachten Leistungen trägt Ihre Kasse vollständig, sofern Sie dort versichert sind.

Muss ich mich dafür einschreiben?

Das hängt vom Vertrag ab. Sagen Sie uns bei der Terminvereinbarung Ihre Kasse, dann klären wir das für Sie und sagen Ihnen, was zu tun ist.

Was, wenn ich bei einer anderen Kasse bin?

Dann behandeln wir Sie im normalen Rahmen der gesetzlichen Versicherung. Wo eine Leistung nicht davon getragen wird, sagen wir Ihnen das vorher und nennen die Kosten.

Zuletzt geprüft 2. September 2026